• Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen  


Die lmc.communication GmbH (nachfolgend: „lmc“ oder "LMC") ist nicht die Veranstalterin des ÖPNV-Zukunftskongresses (nachfolgend: „Kongress“), sondern vertreibt als Vermittlerin die Tickets für den Veranstalter, das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (nachfolgend: „Veranstalter“). Imc hat keinen Einfluss auf den Inhalt und die Durchführung des Kongresses. Durch den Erwerb des Tickets kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Kongressbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Besucher) und dem Veranstalter zustande. Für diese vertraglichen Beziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
 

 1. GELTUNGSBEREICH

Diese Teilnahmebedingungen gelten im Verhältnis zwischen lmc und dem Besucher hinsichtlich des Verkaufs und der Lieferung des Tickets. Im Übrigen finden die Teilnahmebedingungen des Veranstalters Anwendung.

Für den Fall, dass diese Teilnahmebedingungen und die Teilnahmebedingungen des Veranstalters einander widersprechende Regelungen enthalten, haben diese Teilnahmebedingungen Vorrang.

 
2. VERTRAGSSCHLUSS TEILNAHME AM KONGRESS

Für die Teilnahme an dem Kongress ist eine vorherige elektronische Anmeldung erforderlich. Diese stellt zugleich das Angebot des Besuchers für den Vertragsabschluss über den Erwerb des Tickets dar. Die Anmeldung erfolgt über das Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars durch den Besucher, welches ihm entweder vorab elektronisch von lmc übermittelt wird oder über die entsprechende Schaltfläche auf der Website https://anmeldung-zukunftskongress.zukunftsnetzwerk-oepnv.de abrufbar ist. Die Annahme dieses Angebotes durch lmc erfolgt über die Zusendung der Bestätigungsmail mit der darin enthaltenen Rechnung für den Erwerb des Tickets an die vom Besucher mitgeteilte E-Mail-Adresse.    

 

3. RÜCKTRITT BESUCHER

(1) Kostenlose Abmeldungen von der Teilnahme am Kongress sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung möglich, sofern der Rechnungsbetrag noch nicht bezahlt wurde. Dies gilt nicht, wenn aufgrund der kurzfristigen Anmeldung die 14-Tägige Frist erst nach dem 21.04.2025 ablaufen würde.

(2) Nach Ablauf von 14 Kalendertagen oder nach Zahlung des Rechnungsbetrags ist eine Abmeldung nur gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrags möglich.
 
(3) Bei einer Abmeldung nach dem 21.04.2025 ist der volle Kostenbeitrag zu entrichten.
 
(4) Die Anmeldung eines Ersatzbesuchers ist bis 02.05.2025 möglich.
 
(5) Die Ab- bzw. Ummeldung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.


4. KEIN GEWERBLICHER WEITERVERKAUF VON TICKETS

Tickets werden nur an Besucher des Kongresses verkauft. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist grundsätzlich verboten, sofern dies nicht beim Kauf anders vereinbart wurde. Der Weiterverkauf von Tickets bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von lmc in Textform.


5. NICHTBESTEHEN BZW. BESTEHEN EINES WIDERRUFSRECHTS UND MUSTER WIDERRUFSFORMULAR

(1) Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Leistungserbringung vorsehen, ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dem Besucher steht daher kein Widerrufsrecht für die Bestellung der von lmc für den Veranstalter vertriebenen Tickets für den Besuch des Kongresses zu. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch lmc namens des Veranstalters bindend und verpflichtet den Besucher zur Bezahlung der bestellten Tickets. lmc hat das Recht, bis zum Vortag des Kongresses nicht bezahlte Tickets in den Vorverkauf zurückzugeben. In diesem Fall besteht weiterhin der Anspruch auf Zahlung der vertraglich geschuldeten Ticketpreise. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Veranstalters aus dessen Vertragsverhältnis mit dem Besucher bleiben ggf. daneben bestehen.

(2) Für alle übrigen Bestellungen steht dem Besucher das nachfolgend beschriebene Widerrufsrecht zu.
 
WIDERRUFSBELEHRUNG
 
Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die lmc.communication GmbH, Relenbergstraße 88, 70174 Stuttgart, Telefon: +49 (0) 711 389 500 - 500, E-Mail: zukunftskongress@l-mc.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Musterwiderrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
Folgen des Widerrufs
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Ware. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
Muster-Widerrufsformular
 
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an lmc.communication GmbH, Relenbergstraße 88, 70174 Stuttgart, E-Mail: zukunftskongress@l-mc.com).
 
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware/n (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am: letzte Ware(n) erhalten am: Kunden oder Bestellnummer (**) Name des/der Verbraucher(s): Telefonnummer des/der Verbraucher(s) für Rückfragen Datum, Ort: Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) __________________________________________________________________(*) Unzutreffendes bitte streichen. (**) Soweit bereits mitgeteilt.
 
Ende der Widerrufsbelehrung


6. FÄLLIGKEIT DER RECHNUNG, RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

(1) Die Zahlung der Rechnung für das erworbene Ticket hat sofort, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Bestätigungsmail auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Erhält der Besucher die Bestätigungsemail weniger als 14 Tage vor dem Stattfinden des Kongresses, so gilt die maximal 14-tägige Frist nicht. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.

 (2) Bezahlt der Besucher den Rechnungsbetrag trotz Fälligkeit auch nach Ablauf der ihm gesetzten Nachfrist nicht, so ist der Veranstalter zum Rücktritt berechtigt. Das Setzen einer Nachfrist ist entbehrlich, wenn der Rechnungsbetrag gem. Ziff. 7.1 Satz 2 sofort fällig war. Die Ausübung dieses Rücktrittsrechts schließt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus.


7. GEWÄHRLEISTUNGSANSPRÜCHE DES BESUCHERS (AUSFALL, VERLEGUNG ETC. DES KONGRESSES)

(1) Gewährleistungsansprüche des Besuchers im Zusammenhang mit dem Kongress bestehen nur gegenüber dem Veranstalter. LMC haftet nicht für die Durchführung des Kongresses oder die Erstattung von gezahlten Ticketpreisen im Falle des Ausfalles oder Verschiebung des Kongresses oder für die hieraus entstehenden Schäden.

(2) Im Falle der Verlegung oder des Ausfalls des Kongresses sind sämtliche Ansprüche vom Besucher direkt gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ein Anspruch auf Rücknahme von Tickets durch lmc besteht nicht. Eine Rücknahme von Tickets setzt voraus, dass der Veranstalter lmc mit der Rückabwicklung beauftragt und lmc die zu erstattenden Gelder vor der Rückerstattung vom Veranstalter erhält.


8. HAFTUNG VON LMC

(1) lmc haftet in jedem Fall unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt.

 (2) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruht, haftet lmc beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
 
(3) Außer in den Absätzen 1 und 2 genannten Fällen haftet lmc nicht für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden.
 
(4) Das Recht des Besuchers, sich wegen einer nicht vom Veranstalter oder von lmc zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Ware bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
 
(5) Soweit die Haftung von lmc nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.


9. URHEBERRECHT

Die Vortragsaufzeichnungen und etwaige elektronische Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung des Veranstalters vervielfältigt oder verbreitet werden. Mitschneiden, Filmen und sonstige Vervielfältigungshandlungen der Live Streams verstoßen gegen Urheberrechte und sind ausdrücklich untersagt.

 
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Unabhängig von der vorstehenden Regelung zur Rechtswahl können sich Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland stets auch auf das Recht des Staates berufen, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

(2) Ist der Besucher Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, so ist alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung Stuttgart.
 
(3) Ist der Besucher Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Stuttgart. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.
 
(4) lmc ist nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Onlinestreitbeilegung ist erreichbar unter: www.ec.europa.eu/consumers/odr

 

ALLGEMEINE AUSSTELLERBEDINGUNGEN
 
1. GELTUNGSBEREICH 

Diese allgemeinen Ausstellerbedingungen gelten für die Veranstaltung, welche von lmc organisiert wird und an welcher sich Unternehmen im Sinne von § 14 BGB als Aussteller teilnehmen können.

Als Aussteller gelten alle Unternehmen, die sich sowie ihre Leistungen und Produkte auf der Veranstaltung vor Ort präsentieren.

2. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS

(1) Anmeldungen zur Veranstaltung können ausschließlich über das hierfür eingerichtete Anmeldeverfahren abgegeben werden. Die Bereitstellung des Anmeldeverfahrens stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss des Vertrags dar. Die Anmeldung ist ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot des Ausstellers auf Vertragsschluss. Die Zusendung der Anmeldung begründet keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.

(2) Im Rahmen des Anmeldevorgangs hat der Aussteller die Möglichkeit, einen Wunschstand, zusätzliches Equipment sowie, sofern gewünscht, weitere Leistungen auszuwählen. Im Anschluss erhält der Aussteller eine verbindliche Reservierungsbestätigung. Mit Erhalt der Anmeldebestätigung inklusive der Rechnung für die gebuchten Leistungen durch den Aussteller, wird das Anmeldeverfahren abgeschlossen.

(3)  Inhalte und Themen der Veranstaltung, Paket- und Preismodelle sowie wesentliche Anforderungen an Aussteller stellt lmc in Vertretung des VM auf der Website https://anmeldung-zukunftskongress.zukunftsnetzwerk-oepnv.de  zusammen.

(4) Mit seiner Anmeldung akzeptiert der Aussteller diese Ausstellerbedingungen und die Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers finden keine Anwendung.

(5) Die Anmeldung ist ausschließlich bis zum Ablauf der von lmc auf der Veranstaltungswebsite bekanntgegebenen Frist möglich. Die nach Ablauf der Frist eingehenden Anmeldungen können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden.

(6) LMC bestätigt dem Aussteller den Zugang seines über das eingerichtete Anmeldeverfahren abgegebenen Angebots unverzüglich per E-Mail an die vom Aussteller angegebene E-Mail-Adresse. Diese Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots dar.

(7) Über die Zulassung des Ausstellers zur Veranstaltung entscheidet der Veranstalter. Der Veranstalter kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere falls die Ausstellungsfläche nicht ausreichen sollte, einzelne Aussteller von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen. Er ist außerdem berechtigt, eine Beschränkung oder Veränderung der angemeldeten Fläche vorzunehmen. lmc hat keinen Einfluss auf diese Entscheidungen des Veranstalters, sondern gibt diese lediglich dem Aussteller bekannt.

(8) Der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Aussteller kommt erst mit der Anmeldebestätigung seitens LMC zustande.

(9) Informationen über den Erhalt von Zugangsberechtigungen, Eintrittskarten, Tickets o. ä. bekommt der Aussteller nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt. Sofern lmc im Rahmen der Anmeldung zur Veranstaltung die Möglichkeit eröffnet, Übernachtungs- und/oder An- und Abreisemöglichkeiten (zu ggfls. vergünstigten Konditionen) bei Dritten in Anspruch zu nehmen, so handelt es sich hierbei lediglich um unverbindliche Empfehlungen von lmc und keine zu der Durchführung der Veranstaltung gehörige Leistung. Der zwischen dem Aussteller und Drittem geschlossene Vertrag begründet keinerlei Rechtsansprüche gegenüber lmc.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

(1) Alle auf der Website zusammengestellten Preismodelle verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger weiterer Abgaben. Für ausländische Aussteller kann eine netto Rechnung im „Reverse-Charge-Verfahren“ erstellt werden. Dort wird auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers hingewiesen. Hierzu benötigen wir die Umsatzsteuer- identifikationsnummer des Ausstellers, bzw. Rechnungsempfängers. Diese ist bei Anmeldung zu übermitteln.

(2) Die Standmiete sowie die weiteren vom Aussteller gebuchten Leistungen sind sofort, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug auf den auf der Rechnung ausgewiesenen Rechnungssteller zur Zahlung fällig. Für Leistungen, welche kurz vor oder während der Veranstaltung gebucht werden, erhält der Aussteller eine gesonderte Rechnung nach der Veranstaltung.

(3) Die Abtretung der Forderungen gegen lmc ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Forderungen ist nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Zur Aufrechnung gegen Ansprüche von lmc ist der Aussteller auch dann berechtigt, wenn er Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.

 
4. PFLICHTEN DES AUSSTELLERS

(1) Der Aussteller ist verpflichtet, die laut Buchungsinformationen zu den jeweiligen Paketen zu liefernden Inhalte und Informationen bis spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn lmc zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Aussteller ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auch die von ihm auf der Veranstaltung eingesetzten Beschäftigten oder Dritten die Regelungen dieser Ausstellerbedingungen sowie der Teilnahmebedingungen des Veranstalters einhalten.

(3)  Der Aussteller ist zur Einhaltung der Vorgaben, welche lmc oder der Veranstalter für die Veranstaltung aufstellen, verpflichtet. Hierzu zählen insbesondere die Standzuteilung, Vorgaben hinsichtlich zulässiger Ausstellungsgüter, Standinhalte und -gestaltung, Hausordnung, Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Technik sowie weitere Ordnungsbestimmungen (z. B. Sicherheits-, Hygiene- und Abstandsvorschriften). lmc behält sich vor, Abänderungen unzureichender Standaufbauten oder die Entfernung unzulässiger Ausstellungsgüter zu verlangen.

(4)  Für die Einholung ggfls. erforderlicher behördlicher Genehmigungen sowie die Einhaltung relevanter gewerberechtlicher, bauordnungsrechtlicher, gesundheitsrechtlicher und sicherheitstechnischer Bestimmungen für den Stand ist der Aussteller selbst verantwortlich.

 
5. NICHTTEILNAHME, AUSSTELLERSEITIGE STORNIERUNG UND RÜCKTRITTSRECHT VON LMC

(1) Stornierungen sind für Aussteller binnen 14 Tagen nach Erhalt der verbindlichen Reservierungsbestätigung kostenfrei möglich, danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 20% des Gesamtpreises fällig.

Stornierungen nach dem 28.02.2025 sind möglich, jedoch fallen 100 % Stornierungskosten an.

(2) Im Falle der Nichtteilnahme des Ausstellers an der Veranstaltung oder einer nicht fristgemäßen Stornierung ist der volle Paketpreis zu entrichten bzw. eine Rückerstattung nicht möglich.

(3) Findet lmc bzw. der Veranstalter Ersatz für eine nicht fristgemäß erfolgte Stornierung, erhält der Aussteller seinen bereits entrichteten Paketpreis abzüglich in Vorbereitung der Leistungserbringung erbrachten Aufwendungen von lmc rückerstattet. Dem Aussteller bleibt es unbenommen, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass die Aufwendungen nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden sind.

(4) Der Veranstalter ist durch lmc zum Rücktritt des geschlossenen Vertrags mit dem Aussteller berechtigt, wenn

a. der Aussteller den Paketpreis nicht binnen des Fälligkeitszeitraums und einer ihm gesetzten Nachfrist bezahlt,

b. der Aussteller bestimmte Anmeldungsvoraussetzungen nach Anmeldung nicht mehr erfüllt und bis Veranstaltungsbeginn nicht mehr erfüllen kann,

c. der Aussteller gegen seine unter Ziff. 4 genannten Pflichten verstößt und der Verstoß auch nach Abmahnung fortdauert. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn der Verstoß so wesentlich ist, dass lmc ein Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann.

 
6. ÄNDERUNG UND STORNIERUNG VON VERANSTALTUNGEN

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund hinsichtlich des Veranstaltungsortes und –formates, der Agenda, des Zeitplans und des Zeitpunkts oder der Besetzung von Referenten und Vortragenden zu ändern. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Störungen am Veranstaltungsort, behördlichen Anordnungen und Vorgaben oder kurzfristigen Nichtverfügbarkeiten vor.

(2) Bei Änderung des Veranstaltungsortes und/oder zeitlicher Verschiebung einer Veranstaltung ist der Aussteller berechtigt, seine Teilnahme binnen einer Woche nach Zugang der Mitteilung über die Änderung in Textform abzusagen, sofern ihm die Teilnahme an der Veranstaltung unter den geänderten Bedingungen nicht zumutbar ist. In diesem Falle erhält er seine bereits entrichteten Gebühren erstattet.

(3) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aufgrund von Undurchführbarkeit wegen höherer Gewalt, kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Veranstaltungsortes oder mangels kostendeckender Teilnehmerzahl zu stornieren. Höhere Gewalt ist anzunehmen, wenn lmc an der Leistungserbringung durch ein betriebsfremdes, von außen herbeigeführtes Ereignis gehindert wird, das auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vorausgesehen und mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln nicht verhütet werden konnte, z. B. bei Naturkatastrophen, politischen Krisensituationen, terroristischen Auseinandersetzungen, Streiks, Epidemien, Pandemien, Seuchen und vergleichbaren Situationen.

(4) Für den Fall, dass der Veranstalter aufgrund des Eintritts höherer Gewalt eine bereits begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen muss, hat der Aussteller keinen Anspruch auf die Rückerstattung seiner bereits entrichteten Gebühren.

(5) Im Stornierungsfall erhält der Aussteller unverzüglich die entsprechende Information. Die bereits entrichteten Gebühren werden erstattet. Eine Übernahme von Kosten durch den Veranstalter, welche dem Aussteller wegen möglicher Aufwendungen oder wegen des Ausfalls von Arbeitszeit entstehen, ist ausgeschlossen.

7. HAFTUNG

(1) Der Veranstalter und lmc haften nicht auf Schadensersatz. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Ausstellers aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von LMC oder dem Veranstalter sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Aussteller vertraut und auch vertrauen darf. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften der Veranstalter und lmc nur auf vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde.

(2) Die Einschränkungen des Abs. 1 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen vom Veranstalter und von lmc, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(3) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, im Falle einer gesetzlich zwingend vorgeschriebenen verschuldensunabhängigen Haftung oder der Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

(4) Der Aussteller haftet für alle Schäden, die er, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen an Einrichtungen und Gegenständen des Veranstaltungsortes und von LMC, des Veranstalters oder sonstiger Dritter verursachen. lmc empfiehlt dem Aussteller, für einen ausreichenden Versicherungsschutz für den Veranstaltungszeitraum zu sorgen.

8. ANFERTIGUNG VON AUFNAHMEN UND NUTZUNGSRECHTE

(1) Im Rahmen der Veranstaltung werden Video- sowie ggfls. Fotografie- und Filmaufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen angefertigt. Im Übrigen werden die Aufnahmen zu Presse-, Informations- und Dokumentationszwecken vom Veranstalter verwendet und veröffentlicht. Informationen zur Anfertigung der Aufnahmen wird LMC im Rahmen des Anmeldevorgangs zur Veranstaltung sowie auf der Veranstaltung selbst zur Verfügung stellen.

(2) Der Aussteller kann nach einer vorherigen Abstimmung mit dem Veranstalter eigene Fotografen bzw. Film- und Videoproduzenten für das Anfertigen eigener Aufnahmen beauftragen.

(3) Der Aussteller und Dritte, welcher er sich für die Teilnahme an der Veranstaltung bedient, übertragen dem Veranstalter unentgeltlich das nicht ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht an den in der Veranstaltung getätigten Beiträgen und entstandenen Arbeitsergebnissen. Die Übertragung erfolgt zeitlich und örtlich unbeschränkt, unwiderruflich sowie in jeder technischen Form und für alle bekannten Nutzungsarten sowie unter Verzicht auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten.

(4) Den Urhebern der in Abs. 2 genannten Beiträge und Arbeitsergebnisse bzw. den Berechtigten daran steht es frei, die jeweiligen von ihnen eingebrachten Inhalte auch selbst zu nutzen, auch in kommerzieller Absicht.

(5) Veranstaltungsbegleitende Unterlagen der lmc und des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt. Hiervon betroffen sind auch die während der Veranstaltung zusammengetragenen Unterlagen und Zusammenfassungen. Den Ausstellern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jede darüberhinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, Speicherung, öffentliche Zugänglichmachung oder Wiedergabe der Inhalte ist, ebenso wie das Entfernen technischer Schutzmaßnahmen oder Urheber- bzw. Rechtevermerke, untersagt, sofern lmc bzw. der Veranstalter nicht durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung etwas Anderes gestatten.

9. DATENSCHUTZ 

(1) LMC und der Veranstalter verarbeiten die überlassenen personenbezogenen Daten der Aussteller und der von ihnen eingesetzten Dritten zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit LMC und dem Veranstalter zum Zweck der Teilnahme an der Veranstaltung und Einhaltung der geltenden unionsrechtlichen und nationalen Datenschutzgesetze. LMC, der Veranstalter und der Aussteller werden bei der Ausführung ihrer jeweiligen vertraglichen Pflichten und Tätigkeiten die jeweils anwendbaren unionsrechtlichen und nationalen Datenschutzgesetze beachten.

 

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1)  Änderungen und Ergänzungen dieser Ausstellerbedingungen, einschließlich etwaiger Nebenabreden, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung und des ausdrücklichen Hinweises darauf, dass es sich um eine solche Änderung bzw. Ergänzung handelt. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Erfordernis.

(2)  Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

(3)  Sofern der Aussteller Kaufmann oder eine juristische Person ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von LMC.

(4)  Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, welche dem am nächsten kommt, was die Parteien wirtschaftlich gewollt haben. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.